Auf dem Standesamt
Ohne Standesamt läuft nichts. Nur Ihr JA vor dem Standesbeamten besiegelt die rechtsverbindliche Eheschließung in Deutschland. Wenigstens einer der Partner muss volljährig, der andere mindestens
16 Jahre alt sein. Das Aufgebot, den öffentlichen Aushang der Heiratswilligen, gibt es seit Juli 1998 nicht mehr. Stattdessen reicht eine schriftliche Anmeldung zur Eheschließung.
Auch Trauzeugen müssen nicht mehr zur Zeremonie vor dem Standesbeamten erscheinen.
Es bleibt Ihnen überlassen, ob Sie ohne oder mit Trauzeugen erscheinen. Wenn ja, dann müssen die Trauzeugen volljährig sein und einen gültigen Pass mitbringen. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der Eheschließung erfolgen. Grundsätzlich ist die Eheschließung nach Anmeldung und dem standesamtlichen Prüfungsverfahren binnen weniger Stunden möglich.
Wenn es so schnell gehen soll, besprechen Sie das vorher mit dem Standesamt. Anmelden müssen Sie Ihre Eheschließung bei dem Standesamt des Wohnbezirks, in dem einer der Partner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist - auch wenn Sie in einem anderen Standesamt Ihrer Wahl heiraten möchten, was durchaus möglich ist. Noch etwas: Im folgenden ist vom Familienbuch die Rede. Dies ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie.
Das Familienbuch ist vielmehr ein behördliches Dokument, das beim Standesamt geführt wird.
Diese Papiere brauchen Sie zur Anmeldung, wenn beide ledig sind und noch nicht verheiratet waren:
- eine Meldebescheinigung von jedem Wohnsitz, ausgestellt von Ihrer Meldebehörde. Die Bescheinigung darf nicht älter als 14 Tage sein.
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- Wenn beide in Deutschland geboren sind, je eine neu ausgestellte Abstammungsurkunde von Ihrem Geburtsstandesamt. Sollte einer der Beiden im Ausland geboren sein, sollte beim örtlich zuständigen Standesamt nachgefragt werden.
- Wenn Ihre Eltern in den alten Bundesländern nach dem 1.1.1958 geheiratet haben, brauchen Sie eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, dass beim Standesamt des elterlichen Wohnortes geführt wird, oder beim Wohnort des Vaters bei geschiedener Ehe. (Diese Abschrift brauchen Sie nicht, wenn Ihre Eltern vor dem 1.1.1958 geheiratet haben.)
- Gegebenenfalls eine Urkunde über Promotion oder akademischen Grad.
Wenn einer der Partner das Sorgerecht für voreheliche, nicht gemeinsame Kinder hat, brauchen Sie zusätzlich: die Geburtsurkunde des Kindes oder der Kinder und den Sorgerechtsbescheid.
Wenn Sie mit Ihrem zukünftigen Ehepartner gemeinsame Kinder haben, brauchen Sie zusätzlich:
- die Abstammungsurkunde des Kindes
- eine Vaterschaftsanerkennung
- gegebenenfalls die Sorgeerklärung.
Wenn Sie schon einmal oder mehrere Male verheiratet waren, brauchen Sie zusätzlich:
- die Nachweise über die Auflösung der Ehen. Also das Scheidungsurteil oder bei Tod des früheren Ehepartners die Sterbeurkunde
- eine beglaubigte Abschrift des Familienbuchs der vorherigen Ehe oder die Heiratsurkunde dieser Ehe - in jedem Falle mit amtlichen Auflösungsvermerk.
Wenn Sie minderjährig sind (mindestens 16 Jahre alt), dann brauchen Sie zusätzlich:
- den Beschluss über die Befreiung von der fehlenden Ehemündigkeit des zuständigen Familiengerichts. Eine Eheschließung ist außerdem nur möglich, wenn der Partner volljährig ist.
Wenn Sie im Ausland geschieden worden sind, brauchen Sie zusätzlich:
- die Heiratsurkunde und das Scheidungsoriginal in amtlicher Übersetzung (eventuell auch die Anerkennung der ausländischen Scheidung)
Wenn Sie Ausländer sind, brauchen Sie:
- einen Staatsangehörigkeitsnachweis (gültiger Reisepass)
- ein Ehefähigkeitszeugnis, ausgestellt von der zuständigen Heimatbehörde oder der diplomatischen bzw. konsularischen Vertretung. Alle schriftlichen Unterlagen sind von einem beeideten Übersetzer in die deutsche Sprache zu übertragen.
Die Anmeldung zur Eheschließung kostet 40,- €.