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Der Ehevertrag

Eine Heirat hat weitgehende rechtliche Folgen, über die sich viele Paare bei der Hochzeit nicht im Klaren sind. Trotzdem ist es gut, ein paar grundsätzliche Dinge zu wissen: Wer keinen sogenannten Ehevertrag geschlossen hat, für den gelten die Eherechts-Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Sie leben in der Zugewinngemeinschaft. Einfach erklärt bedeutet das: Das Vermögen, das jedem der Partner vor der Ehe gehört hat, gehört ihm allein auch weiterhin. Also auch nach einer eventuellen Auflösung der Ehe.
 Das kann das geerbte Häuschen oder das Familiensilber sein. Alles aber was Sie während der Ehe erwerben, gehört den Eheleuten zu gleichen Teilen. 
Bei einer Scheidung müssen Sie sich darüber auseinandersetzen, wer das während der Ehe gekaufte Haus behält und wer im Gegenzug den halben Geldwert des Hauses erhält. 

Wenn Sie die Rechtsform der Zugewinngemeinschaft nicht wollen, müssen Sie einen Ehevertrag schließen, der von einem Notar geprüft und notariell besiegelt werden muss. Lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt bei der Aufsetzung des Vertrags helfen.
 Die Gebühren für Anwalt und Notar richten sich nach dem gemeinsamen Einkommen und dem Vermögen.
 Im Ehevertrag können Sie entweder Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. 
Bei der Gütertrennung müssen die Vermögensbestandteile beider Partner zu Beginn der Ehe exakt aufgelistet werden.
 Diese Auflistung muss in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. Es ist dabei möglich, einen Teil des Vermögens als gemeinschaftliches Vermögen zu führen. Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Partner vereinigt und die Verfügungsgewalt auf beide aufgeteilt. Keiner kann mehr allein über das Vermögen verfügen.
 Jeder Ehevertrag kann während der Ehe jederzeit verändert werden, wenn beide Partner das wünschen.